Die allgemeine Haus-, Spiel- und Platzordnung enthält eine Übersicht Ihrer Rechte und Pflichten als Mitglied des Tennisclubs Bütschwil.
 Die aufgeführten Punkte sind für jeden Spielberechtigten verbindlich. Nichtbefolgen kann gemäss Vorstandsbeschluss durch befristetes Spielverbot geahndet werden.

1. Öffnungszeiten der Tennisanlage

Auf der Anlage darf frühestens von 07.00 Uhr bis spätestens 22.00 Uhr Tennis gespielt werden. Spätestens um 22.10 Uhr ist das Flutlicht zu löschen.

2. Clubhaus

2.1 Das Clubhaus ist so zu verlassen, wie man es anzutreffen wünscht. Befinden sich keine Tennisclubmitglieder im Haus, so ist dieses abzuschliessen.

2.2 Jedes Mitglied hat die Pflicht, im Clubhaus und dessen näheren Umgebung für Ordnung zu sorgen.

2.3 Duschen und Toiletten sind in sauberem Zustand zu verlassen.

2.4 Reinigung: Die für die Reinigung benötigten Geräte (Staubsauger, Mob, Kübel, etc.) stehen im Nebenraum (Schrank).

2.5 Geschirr und Besteck stehen allen Mitgliedern zur Verfügung. Nach Gebrauch sind die benutzten Gegenstände abzuwaschen und einzuräumen.

2.6 Der Gasgrill ist nach Gebrauch zu reinigen, und wieder zu versorgen.

2.7 Konsumation: Der angeschlagene Preis ist vor der Konsumation zu begleichen. Bitte Geld in die Kasse werfen. Wir appellieren an die Ehrlichkeit unserer Mitglieder.

2.8 Telefon: Der auf der Anzeige erscheinende Betrag + CHF 0.50  sind nach jedem Gespräch zu begleichen. Um den Betrag ablesen zu können, muss der Knopf (Zeichnung Geldstücke) unten links kurz gedrückt werden. Bitte Geld in die Telefonkasse werfen.

2.9 Tarife für Vermietung Clubhaus: Sommer (April – Ende Oktober)
Mitglieder: Sommer CHF 100.- / Winter CHF 150.-
Nichtmitglieder: Sommer CHF 150.- / Winter CHF 200.-


3. Platzordnung

3.1 Bewässern der Plätze: Der Haupthahn muss nach jedem Bewässern wieder geschlossen werden.

3.2 Der Entscheid über die Spielbarkeit der Plätze liegt – in dieser Reihenfolge – beim Platzchef oder einem anderen Vorstandsmitglied.

3.3 Tenue: Auf den Tennisplätzen darf nur im Tennisdress und in Tennisschuhen gespielt werden.

3.4 Kinder, welche nicht spielberechtigt sind, dürfen nicht auf die Tennisplätze gelassen werden. Die Kinder sind zu beaufsichtigen und sollen den Tennisbetrieb nicht stören.

3.5 Beim Verlassen der Plätze sind die betreffenden Zugänge mit dem Schlüssel abzuschliessen.

4. Spielberechtigung

Spielberechtigt sind alle Aktivmitglieder, Junioren und Schüler gemäss Spielreglement.

5. Spielreglement

Der Vorstand erlässt ein Spielreglement. Für den Spielbetrieb und die Platzbelegung gelten die Bestimmungen des Spielreglementes. Das Spielreglement ist im Clubhaus angeschlagen.

6. Gästereglement

Der Vorstand erlässt ein Gästereglement. Für die Belegung mit Gästen gelten die Bestimmungen des Gästereglementes. Das Gästereglement ist im Clubhaus angeschlagen.

7. Fahrzeuge

Motorfahrzeuge jeder Art sind auf den Parkplätzen beim Hallenbad oder westlich des Zivilschutzzentrums (bei der Grämigerstrasse) abzustellen. Zufahren zur Tennisanlage ist verboten. Velos sind neben dem Clubhaus (westlich) abzustellen und nicht ans Tennishaus oder die Umzäunung der Tennisanlage zu lehnen.

8. Hunde

Hunde sind auf der Tennisanlage an der Leine zu führen und so zu beaufsichtigen, dass sie in keiner Weise stören.

Bütschwil, 27. November 2009